medienhandbuch.de | Bundesdatenschützer Peter Schaar hat erhebliche Bedenken gegen Google Street View



Nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen?

Bundesdatenschützer Peter Schaar hat erhebliche Bedenken gegen Google Street View

17.07.2008 00:20 Uhr

In diesen Tagen hat Google auch in deutschen Städten damit begonnen, jedes Haus digital zu fotografieren und die Bilder in seine riesige Datenbank zu integrieren.

Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie können laut Pressemeldung des Bundesbeauftrgaten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit würden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet.

Schaar fordert gesetzliche Begrenzungen: Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen. Der Bundestag hätte die Chance, dies bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregeln zu berücksichtigen.

Funktionsweise von Google Street View am Beispiel der Tour de France:

Schaar fragt: Müssen wir etwa damit rechnen, mit Werbung von Unternehmen überschüttet zu werden, die den Zustand unserer Häuser und Wohnungen über das Internet begutachtet haben und uns ihre Dienste z.B. für Renovierungsmaßnahmen anbieten? Werden Kriminelle den Dienst nutzen, um interessante Objekte auszuspähen? Wie werden eigentlich besonders sensible Einrichtungen wie Frauenhäuser vor Ausforschung geschützt? Brisant wäre es auch, wenn die Bilder für Bonitätsbewertungen herangezogen würden und negative Konsequenzen bei der Kreditvergabe oder bei sonstigen Geschäftsabschlüssen hätten.

Google versichert, dass einzelne Personen oder Autokennzeichen nicht erkennbar sein sollen. Hier sieht Schaar noch Klärungsbedarf. Auch wenn die ins Internet gestellten Aufnahmen verfremdet werden, verfügt der Anbieter über die vollständigen Informationen, einschließlich der Gesichtsbilder und Kfz-Kennzeichen. Kürzlich hat ein US-Bezirksgericht angeordnet, alle Nutzerdaten des Google-eigenen Videoportals Youtube an ein TV-Unternehmen herauszugeben.

Links zum Thema

medienhandbuch.de Interview mit Peter Schaar

Kontakt / Quelle

http://www.bfdi.bund.de

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