9. Februar 2010 um 9.55 Uhr im Ersten
Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Hartz IV live im TV
04.02.2010 09:50 Uhr
Wie viel braucht ein Mensch in Deutschland mindestens zum Leben? Welchen Betrag benötigen Bürger, Kinder, Alleinerziehende, um am gesellschaftlichen Leben wenigstens ein wenig teilnehmen zu können? Müssen die Sätze für Kinder angepasst werden?
Drei Familien hatten Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, weil ihnen die Hartz IV-Regelsätze nicht zum Leben ausreichen. Am kommenden Dienstag, 9. Februar 2010, verkündet das Bundesverfassungsgericht nun sein bisher wohl wichtigstes Urteil zur Frage des Existenzminimums eines Bürgers. Das Erste überträgt das Urteil live zwischen 9.55 Uhr und 10.30 Uhr.
Vor fünf Jahren wurde die Sozialreform Hartz IV umgesetzt. Rund sieben Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger beziehen derzeit die staatliche Unterstützung. Sie alle sind von diesem Urteil betroffen. Wie das Urteil ausfällt und was es für die Hartz IV-Empfänger und den Staat bedeutet, darüber informiert der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller. Mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Becker vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht erläutert er das Urteil und wird einen Kläger dazu befragen.
"Bundesverfassungsgericht live: Hartz IV - Das Urteil" am 9.2.2010, 9.55 Uhr im Ersten, Moderation: Karl-Dieter Möller.
Heike Rossel, Tel.: 06131/929-3272, E-Mail: heike.rossel@swr.de
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