
Informations- und Chronistenpflicht gilt auch für Boulevardzeitungen
DJV: Aufruf zu sachlicher Berichterstattung über die Love-Parade-Katastrophe
28.07.2010 09:34 Uhr
Auch wenn der überwiegende Teil der Medien nach Überzeugung des Deutschen Journalisten-Verbands angemessen über die Loveparade-Katastrophe berichtet hat:
Den Deutschen Journalisten-Verband und den Deutschen Presserat haben dennoch zahlreiche Beschwerden erreicht. Diese betreffen vor allem eine große deutsche Boulevardzeitung und deren Onlineauftritt.
Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser appellierte in dem Zusammenhang: "Die Informations- und Chronistenpflicht gilt auch für Boulevardzeitungen. Es gibt publizistische Grundsätze, die eingehalten werden müssen. Dazu zählt, dass die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verzichtet." Wer diesen Grundsatz missachte, beschädige die Glaubwürdigkeit der Medien nachhaltig. "Gerade bei derart tragischen Ereignissen müssen Medien ihrer besonderen Verantwortung nachkommen", so Kaiser. "Es ist pietätlos gegenüber Opfern und Angehörigen, gezielt die Sensationslust zu bedienen."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Eva Werner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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