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Weniger Inhalt, weniger Recherche, weniger Impressum, weniger Skrupel

Gastartikel: "Persönlichkeitsklau" bei Twitter (exklusiv)

24.09.2009 10:56 Uhr

"Ich kann Journalist". Das denken sich seit Beginn des Internetzeitalters web 2.0. ("Broadcast yourself") Millionen Menschen, die versuchen, über blogs, wikis und podcasts ihre Sicht der Dinge und Interpretation des Weltenlaufs zu veröffentlichen.

Und die Deutungshoheit über diese gewinnt am Ende wirklich oftmals der, der am lautesten schreit, also der, der die meisten Verlinkungen, track- oder pingbacks oder followers vorzuweisen hat.

Wer allerdings das „herkömmliche“ Bloggen bereits aus journalistisch-inhaltlicher Perspektive für minimalistisch hält, dem dürfte das Phänomen „Microblogging“ die Haare zu Berge stehen lassen.  Weniger geht immer: weniger Inhalt, weniger Recherche, weniger Impressum, weniger Skrupel. Dafür aber immer häufiger „Bashing“ der Mitmenschen oder gar Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

twitter„Twitter“ nennt sich hierbei das aktuelle Geschäftsmodell, das es seinen Nutzern ermöglicht, in Sekundenschnelle von Handy oder PC 140 Zeichen lange Kurznachrichten an die Internetgemeinde rauszuhauen. Und wo es schnell gehen kann und muss, um mit „heißen“ „News“ zügig auf dem Markt der Gerüchte und Halb- und Unwahrheiten zu sein, da ist der Weg zur Rechtsverletzung oftmals gleichsam kurz – ca. 140 Zeichen bis zum Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch. Dass Menschen von Laienjournalisten an den Pranger gestellt werden, ist nichts Neues, und resultiert wohl daraus, dass einige Blogger im vermeintlichen Schutz virtueller Dunkelheit besonders lange Schatten zu werfen gedenken bzw. das Internet von einigen nach wie vor als rechtsfreier Raum angesehen wird. Bei Twitter tritt die technisch bedingte Problematik hinzu, dass sich auf 140 Zeichen Einschränkungen, Relativierungen und Klarstellungen, also die Grundprinzipien einer zulässigen Verdachtsberichterstattung, schlecht unterbringen lassen. Doch für alle blogs, wikis, podcasts und Twitter-News gilt, dass das Zeit- und Platzargument keines ist, das die Sorgfalt der Berichterstattung abbedingen kann. Im Gegenteil. Gerade bei elektronischen Publikationen sollte man vor dem Drücken des „Senden“ – Buttons zweimal über das Geschriebene nachdenken. Während bedrucktes Papier irgendwann zerfällt, bleiben digitale Daten ewig im Netz und hinterlassen ihre Spuren.

Identitätsklau durch sogenannte „Fake“-Profile bei Twitter

Vielfältig wie die Blüten des Blogging, sind auch die Rechtsverletzungen, die dieses hervorbringen kann. Twitter ist es zu verdanken, dass zu den Möglichkeiten der Verletzungen von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Urheber- und Markenrechten nun noch eine weitere Facette hinzugekommen ist. Der Identitätsklau durch sogenannte „Fake“-Profile bei Twitter oder formal-juristisch: Verletzung des Namensrechts durch Namensanmaßung gemäß § 12 BGB. In der Twitter-Sprache heißt das „Impersonation“ und ist nach Ziffer 4 der Twitter-AGB verboten.

Claus Kleber  Quelle: ZDFBekannte Persönlichkeiten aus dem Medienbereich, wie Claus Kleber, „Anchorman“ beim ZDF oder Udo Reiter, Intendant beim MDR, aber auch bekannte Politiker wie Guido Westerwelle von der FDP sehen sich plötzlich bis zu drei virtuellen Doppelgängern gleichzeitig gegenüber, die in ihren Namen größtenteils Absurditäten „posteten“. Selbstverständlich ohne Einwilligung der Betroffenen oder berechtigtes Eigeninteresse.

Und um sowohl den Auftritt als auch die Rechtsverletzung zu perfektionieren, nutzten die Name-Grabber neben persönlichen Daten wie der richtigen Emailadresse oder dem Wohnort zudem geschützte Logos von deren Arbeitgebern bzw. der Partei in deren Namen getwittert wird.

Weitaus schwieriger als der Start eines solchen Fake-Profils erweist sich jedoch dessen Löschung bei Twitter. Zwar bietet das Unternehmen aus San Francisco eine Vielzahl von e-mail Adressen wie beispielsweise copyright@twitter.com, support@twitter.com oder terms@twitter.com an, die bei Markenrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen oder beim Identitätsklau (Impersonation) angeschrieben werden können. Doch für die Rechtsverletzungen fühlt sich dort so Recht niemand zuständig, was auch stets höflich mitgeteilt wird. E-Mail-Anhänge werden gleich aussortiert. Faxe ohne sogenannte Ticket-Number, also eine Art Fallnummer, werden gar nicht akzeptiert. Ein Verletzungsfall, der gemeldet wird, hat aber natürlich noch keine Fallnummer. So bleibt einem zur Zeit kaum anderes übrig, als sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen oder seinerseits – bei entsprechender Popularität – die virtuelle Welt zu betreten, um vor der Webcommunity klarzustellen, dass der Twitter ein Fake ist (so tat es Kayne West). Effektive Rechtsdurchsetzung ist etwas anderes, aber mit Geduld werden die Fake-Profile dann tatsächlich gelöscht. Das Problem ist dann nur, dass das Profil gesperrt bleibt und auch der richtige Udo Reiter oder Guido Westerwelle erst einmal auf ihre eigenen Profile verzichten müssen.

Gastartikel von Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M. (NYU), Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Graef besitzt neben seiner Zulassung als Anwalt in Deutschland auch eine Zulassung in den USA als Attorney-at-law (New York).

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