Wettbewerbsrechtliche Bedenken
Kartellamt verhindert Verkauf des Aachener Zeitungsverlags
27.11.2009 09:59 Uhr
Der Verkauf der Mehrheit des Zeitungsverlags Aachen ("Aachener Zeitung", "Aachener Nachrichten") an den Nachbarverlag "Rheinische Post" ist gescheitert.
Nach einem ablehenden Bescheid des Kartellamts haben die verkaufswilligen Aachener Gesellschafter und die "Rheinische Post" ihren Antrag zurückgezogen. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundeskartellamts gegenüber Werben & Verkaufen.
Dem Düsseldorfer Verlagshaus gehören bereits 24,5 Prozent des Aachener Zeitungsverlag. Die restlichen Anteile verteilen sich auf die 24 Erben der drei Zeitungsgründer. Die Mehrheit der Gesellschafter wollte ihre Anteile wohl verkaufen. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte beiden Parteien in einer so genannten Abmahnung mitgeteilt, dass sie die Übernahme vorraussichtlich ablehnen werde.
Die Wettbewerbshüter hätten dort "wettbewerbsrechtliche Bedenken" geltend gemacht, sagte der Sprecher. Zu den Einzelheiten äußerte er sich nicht. So genannte Nachbarschaftsfusionen von Zeitungsverlagen werden von den Bonner Kartellbeamten traditionell kritisch gesehen.
Thomas Nötting
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