Es wird Zeit ...
Rechtfertigungsdruck der Öffentlich-Rechtlichen? - Gastkommentar von Bernd Höcker
06.06.2006 10:00 Uhr
Um von vorn herein Klarheit zu schaffen: Ich selbst zahle keine Rundfunkgebühren mehr. Vor mir braucht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk also nicht mehr zu rechtfertigen. Ich habe abgemeldet. Warum? ...
Um von vorn herein Klarheit zu schaffen: Ich selbst zahle keine Rundfunkgebühren mehr. Vor mir braucht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk also nicht mehr zu rechtfertigen. Ich habe abgemeldet. Warum?
Mich widern die astronomischen Gehälter und Honorare der Intendanten und Showmaster an. Ihre prunkvollen Villen und Schlösser werden immerhin von Menschen bezahlt, denen das Geld dafür zwangsentzogen wird, die sich diesen "Luxus" eigentlich gar nicht leisten können, die dadurch vielleicht sogar in den Ruin getrieben wurden. Ich leide außerdem unter einer "Wetten-Dass...?"-Allergie, könnte bei den geschauspielerten Gefühlsentladungen der Fußballkommentatoren die Wände hochgehen und platze vor Wut, wenn ich auf ARD und ZDF gleichzeitig mit nicht enden wollenden Adelshochzeitszeremonien drangsaliert werde.
Schulfunk, Sprachkurse und Telekollegs wurden beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon vor Jahren abgeschafft. Wissenschaftssendungen (z.B. Bublat) werden zwar immer bunter und zappeliger, aber nicht anschaulicher. Talkshows verkommen immer mehr zu Dauerwerbesendungen, in denen Bücher oder Fernsehfilme (natürlich nur solche der Öffentlich-Rechtlichen) präsentiert werden.
Gute Kulturprogramme und Bildung wären aber wichtige Rechtfertigungsgründe für die zwangsweise Eintreibung von Radio- und Fernsehgebühren. Wie wichtig wäre es beispielsweise für die Integration der ausländischen Mitbürger/innen, deutsch zu lernen (Sprachkurse); für die Schüler, Nachhilfe zu bekommen (Schulfunk) oder für Weiterbildungswillige, das eigene Wissen zu erweitern (Telekollegs)! Der Rundfunk wäre dafür eigentlich ein exzellentes Medium..., allein es fehlt der Wille.
Wenn das Programm schon immer banaler wird, sind die Rundfunkgebühren dann jedenfalls sozialverträglich und gerecht? - Im Gegenteil.
Ich kenne Fälle, wo bei ehemaligen Obdachlosen für viele Jahre rückwirkend Gebührennachforderungen eingetrieben wurden, nachdem sie wieder eine Wohnung gefunden hatten und auf diese Weise dingfest gemacht werden konnten. Das Gesetz besagt nämlich, dass zwar rückwirkend Gebühren eingezogen werden können, rückwirkende Abmeldung oder Befreiung jedoch nicht möglich ist. Obdachlose zahlen also die Villen und Schlösser der TV-Macher, wenn sie vor ihrer Obdachlosigkeit vergessen hatten, ihre Geräte bei der GEZ ordnungsgemäß abzumelden... Nennt man das jetzt eigentlich "Neuartiger Rundfunkgebührenfeudalismus" oder wie?
Apropos "neuartig": Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV) hat noch so manch andere Dreistigkeit zu bieten: Internetfähige PCs heißen jetzt "Neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und sind ab 1.1.07 voll gebührenpflichtig (204,36 /Jahr); Arbeitnehmer, die ein Rundfunkgerät (oder neuerdings auch einen Laptop!) mit zur Arbeit nehmen, müssen dafür zusätzliche Gebühren bezahlen; Selbstständige müssen ohnehin für jedes Gerät extra zahlen - auch wenn sie kurz vor der Pleite stehen; Armut als Befreiungstatbestand ist bei der letzten Änderung des RfGebStV abgeschafft worden. Wer kein Einkommen hat und auch keine staatlichen Leistungen bezieht (dafür gibt es unterschiedliche Gründe), muss die volle Gebühr bezahlen - genauso viel wie ein Multimillionär. Das ist das Antisolidaritätsprinzip der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung.
6,8 Milliarden Euro (zur Erinnerung: 1 Milliarde = 1.000 Millionen!) bekommen die Öffentlich-Rechtlichen jährlich zusätzlich zu Werbung und Sponsoring allein durch die Zwangsgebühr. Wie soll da ein lebendiger Markt funktionieren, der die Medienlandschaft voranbringt und nicht lähmt?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk klammert sich krampfhaft an Steinzeit-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, um seine unverschämten und absurden Forderungen gegenüber den Bürgern durchzusetzen und den Wettbewerbsschiefstand zu rechtfertigen. So begründet der mdr die Rechtmäßigkeit von Rundfunkgebühren ohne Gegenleistung mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1971 (also mit einer Entscheidung, die 35 Jahre alt ist!):
"In seinem Urteil vom 27.7.1971... BVerfGE 31, 314 (330) hat das BVerfG klargestellt, dass die für das Bereithalten eines Empfangsgerätes zu zahlende Gebühr keine Gegenleistung für eine Leistung darstellt, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk ist."
Dass sich in Sachen Rundfunkwirklichkeit in den letzten 35 Jahren sowohl technisch als auch medienpolitisch Grundlegendes verändert hat, wird bei diesem jämmerlichen Rückgriff auf längst veraltetes, historisches Urteilsmaterial natürlich planmäßig außer Acht gelassen. Damals gab es gerade mal eine Handvoll Kanäle, auf denen gesendet werden konnte (heute nahezu unendlich viele!), damals gab es auch noch keinen einzigen Privatsender, der auf eigene Kosten Programme in die Wohnzimmer schickt. Damals waren die Gagen der Öffentlich-Rechtlichen auch noch nicht so derartig überkandidelt, wie dies heute üblich ist. Kurz: der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat längst seine Exklusivität und seine Unschuld verloren! - Gebühren für die Finanzierung der "Gesamtveranstaltung Rundfunk" zu kassieren - das klingt aus heutiger Sicht so, als würde man Gebühren für die "Gesamtveranstaltung Lesen" verlangen oder für die "Gesamtveranstaltung Atmen".
Ein weiteres Urteil des BVerfG zu einem ganz anderen Thema, aber ebenfalls aus den frühen Nachkriegsjahren, soll verdeutlichen, wie sehr sich die Zeiten in diesem Lande (glücklicherweise) bis heute geändert haben:
Auszug: "Schon die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weist für den Mann auf eine mehr drängende und fordernde, für die Frau auf eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion hin." BVerfGE 6, 389 (425).
Es wird Zeit, dass wir in Sachen Rundfunk und Rundfunkgebühren endlich frische und genießbare Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes bekommen und die Politik uns brauchbare Rundfunkgesetze beschert!
Für uns als Bürger bleibt sonst nur die eine Alternative: abmelden.
Kommentar: Wie viel Gebühren vertragen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? (exklusiv)
http://www.gez-abschaffen.de
Wer ist David, wer Goliath? Zur Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichen TV-Stationen und Privatfernsehen
Bernd Höcker
Journalist und Publizist
Autor des Buches "Nie wieder Rundfunkgebühren!"
Studium der Psychologie, Soziologie und Rechtswissenschaft
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